Fundament für die Terrassenüberdachung.
Jeder Steher einer Terrassenüberdachung braucht einen tragfähigen Untergrund. Meist ist das ein eigenes Punktfundament aus Beton, frostfrei gegründet. Fundamente sind im Richtwert unseres Rechners nicht enthalten.
Übliche Lösungen
- Punktfundament: ein Betonfundament je Steher, in das ein Fußteil einbetoniert oder auf das es verschraubt wird
- Montage auf einer bestehenden Terrassenplatte: nur, wenn die Platte tragfähig und frostsicher gegründet ist; das prüft der Betrieb vor Ort
- Montage auf Holz- oder WPC-Terrassen: die Steher dürfen nicht auf den Dielen stehen, sondern brauchen einen Untergrund darunter
Warum frostfrei?
Gefriert Wasser im Boden unter einem Fundament, kann es den Boden anheben. Das Fundament reicht deshalb so tief, dass der Boden darunter nicht gefriert. Wie tief das an Ihrem Standort ist, legt der Betrieb oder Statiker fest.
Größe und Tiefe des Fundaments hängen außerdem von Boden, Schneelast und Windlast ab. Bei freistehenden Überdachungen sind die Fundamente wichtiger, weil keine Hauswand mitträgt.
Was Sie vorher klären sollten
- wer die Fundamente macht: der Betrieb selbst oder ein Baumeister
- ob Leitungen im Boden liegen, etwa Strom, Wasser oder Drainage
- ob Pflaster oder Platten an den Stehern aufgenommen und wieder verlegt werden
- wohin das Regenwasser vom Steher abgeleitet wird
Häufige Fragen.
Sind Fundamente im Richtwert enthalten?
Nein. Unser Rechner zeigt Richtwerte inklusive Montage, aber ohne Fundamente, Elektroanschluss, Abbruch und Gebühren. Fragen Sie im Angebot ausdrücklich danach.
Kann die Überdachung auf meine Terrassenplatte?
Nur wenn die Platte für die Last tragfähig und frostsicher ist. Das lässt sich nur vor Ort beurteilen.
Brauche ich für das Fundament eine eigene Bewilligung?
Das Fundament ist Teil der Überdachung. Ob die Überdachung frei, melde-, anzeige- oder bewilligungspflichtig ist, regelt das Bundesland: Bewilligung nach Bundesland.