Freistehende Terrassen­überdachung.

Eine freistehende Überdachung steht auf eigenen Stehern und wird nicht an der Hauswand befestigt. Sie kostet mehr als ein Wandanbau, weil statt der Wandbefestigung zusätzliche Steher und Fundamente nötig sind.

Symbolbild: freistehende Terrassenüberdachung mit anthrazitfarbenem Aluminiumrahmen, vier Stehern und Glasdach über einem Sitzplatz im Garten
Freistehende Überdachung mit vier Stehern im Garten (Symbolbild)

Kosten.

Freistehend rechnet unser Kostenrechner +15 bis 25 % auf den Dachpreis für zusätzliche Steher. Beispiel 5 × 3 m (15 m²):

BauartWandanbauFreistehend
Alu mit Glas6.700 € – 12.800 €7.700 € – 16.000 €
Alu mit Polycarbonat4.500 € – 8.300 €5.100 € – 10.400 €
Lamellendach / Pergola9.000 € – 14.300 €10.300 € – 17.900 €
Holz4.500 € – 6.800 €5.100 € – 8.500 €

Richtwerte aus unserem Kostenrechner inklusive Montage und Umsatzsteuer, kein Angebot. Nicht enthalten sind Fundamente, Elektroanschluss, Abbruch und Gebühren für die Bewilligung. Den verbindlichen Preis nennt der Fachbetrieb nach der Besichtigung.

Wann freistehend sinnvoll ist

  • die Terrasse oder der Sitzplatz liegt nicht direkt am Haus, etwa im Garten oder am Pool
  • die Hauswand trägt keine Last, zum Beispiel bei einer gedämmten Fassade ohne geeignete Befestigungspunkte
  • Fenster, Rollladenkästen oder die Dachrinne des Hauses lassen keine Wandpfette in passender Höhe zu
  • die Überdachung soll später ohne Eingriff in die Fassade wieder abgebaut werden können

Was sich gegenüber dem Wandanbau ändert

Beim Wandanbau trägt die Hauswand eine Seite der Konstruktion. Freistehend übernehmen das zusätzliche Steher, meist vier statt zwei. Jeder Steher braucht ein eigenes Fundament.

Ohne Wand fehlt die seitliche Aussteifung. Die Konstruktion muss Wind und Schnee allein über Steher, Fundamente und Verbindungen abtragen. Das legt die Statik für Ihren Standort fest.

Regenwasser läuft bei einem Pultdach in eine Rinne und über einen Steher ab. Klären Sie vorher, wohin das Wasser am Boden geleitet wird.

Freistehend oder angebaut: was die Bundesländer sagen

Manche Bauordnungen unterscheiden zwischen freistehenden und angebauten Überdachungen, andere nicht. Kurzfassung aus den Landesgesetzen:

  • Wien Offene Überdachungen gelten als Flugdach: bis 25 m² und 2,50 m Höhe frei, außer in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre. Ob eine Überdachung an der Hauswand ein Zubau zum Haus ist, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.§ 62a Abs. 1 Z 13 BO für Wien
  • Niederösterreich Für bauliche Anlagen, deren Verwendung der eines Gebäudes gleicht, kommt bis 50 m² überbauter Fläche und 3 m Höhe das vereinfachte Bewilligungsverfahren in Frage. Ob ein Anbau am Wohnhaus als Zubau zum Gebäude gilt (dann reguläres Verfahren), ist offen.§ 15 Z 10 NÖ BO 2014
  • Oberösterreich Freistehende Schutzdächer bis 15 m² im Bauland sind frei, wenn sie Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entsprechen. Im Übrigen brauchen freistehende oder angebaute Schutzdächer bis 50 m² eine Bauanzeige.§ 26 Z 11, § 25 Abs. 1 Z 9b Oö. BauO 1994
  • Salzburg Eingeschoßige Nebenanlagen zu Wohnbauten im Bauland sind bis 12 m², 4 m Seitenlänge und 2,5 m Höhe einmal je Wohnbau frei. Ob eine Terrassenüberdachung, gerade als Wandanbau, darunter fällt, ist offen. Sonst gilt die Baubewilligung.§ 2 Abs. 2 Z 1 BauPolG
  • Steiermark Schutzdächer bis 40 m² sind meldepflichtig, freistehend und als Zubau gleich. Darüber gilt das vereinfachte Bewilligungsverfahren.§ 21 Abs. 1 Z 2 lit. b, § 20 Z 2 lit. c Stmk. BauG
  • Kärnten Terrassenüberdachungen bis 40 m² und 3,50 m Höhe sind mitteilungspflichtig, freistehend und als Zubau gleich.§ 7 Abs. 1 lit. a Z 16 K-BO 1996
  • Tirol Flugdächer und Überdachungen für Terrassen bis 15 m² sind anzeigepflichtig. Ob größere eine Anzeige oder eine Bewilligung brauchen, lässt der Wortlaut offen.§ 28 Abs. 2 lit. h TBO 2022
  • Vorarlberg Offene Bauwerke ohne Gebäudeeigenschaft sind bei eingehaltenen Abständen anzeigepflichtig. Ob eine an das Haus angebaute Überdachung eine wesentliche Änderung des Hauses (Bewilligung) ist, ist offen.§ 19 lit. e, § 18 Abs. 1 lit. a BauG
  • Burgenland Freistehende Bauten bis 20 m² im Bauland sind 14 Tage vor Baubeginn mitzuteilen. Für angebaute Überdachungen gibt es keine eigene Grenze; im Zweifel entscheidet die Baubehörde.§ 16 Abs. 1, 2 und 3 Z 3 Bgld. BauG
Lassen Sie sich das bitte von der Baubehörde Ihrer Gemeinde bestätigen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen.

Ist eine freistehende Überdachung leichter bewilligungsfrei?

In manchen Bundesländern nennt das Gesetz freistehende Bauten ausdrücklich, etwa in Oberösterreich und im Burgenland. In anderen gilt dieselbe Grenze für Wandanbau und freistehend. Die Übersicht oben zeigt die Unterschiede. Klären Sie Ihr Vorhaben vorab mit der Baubehörde Ihrer Gemeinde.

Wie viele Steher braucht eine freistehende Überdachung?

Meist vier, bei großen Breiten mehr. Wie viele es sind und wie stark sie sein müssen, ergibt sich aus Maßen, Eindeckung und Schneelast am Standort.

Ist das Fundament im Preis enthalten?

Im Richtwert unseres Rechners nicht. Fragen Sie im Angebot, ob Fundamente, Aushub und Entsorgung enthalten sind. Mehr dazu im Ratgeber Fundament.