Bewilligung für Terrassen­überdachungen.

Baurecht ist in Österreich Landessache. Ob Sie eine Baubewilligung brauchen, eine Bauanzeige oder Mitteilung reicht oder das Vorhaben frei ist, regelt die Bauordnung Ihres Bundeslandes.

Lassen Sie sich das bitte von der Baubehörde Ihrer Gemeinde bestätigen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Recherche: 06.11.2026.

Worauf es ankommt

  • Größe der überdachten Fläche und Höhe
  • freistehend oder an das Haus angebaut
  • offen oder seitlich geschlossen: bei überwiegend geschlossenen Seiten kann eine Überdachung als Gebäude gelten
  • Abstand zur Grundgrenze und Bebauungsplan der Gemeinde
  • Schutzzone oder Ortsbildschutzgebiet

Was oft nicht ausdrücklich geregelt ist

Die Bauordnungen nennen das Lamellendach nirgends. Ob es als Überdachung, Pergola oder Beschattung gilt, sollten Sie vorab mit der Baubehörde klären. Auch ob ein Dach an der Hauswand als Zubau zum Haus zählt, ist in mehreren Ländern offen.

Fragen Sie deshalb vor der Bestellung bei der Gemeinde nach und lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben. Fragen Sie den Fachbetrieb, ob er die Unterlagen für Anzeige oder Einreichung mitliefert.

Häufige Fragen.

Brauche ich für eine Terrassenüberdachung eine Baubewilligung?

Das regelt das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes. Es kommt vor allem auf die Größe, die Höhe, die Lage zur Grundgrenze, den Bebauungsplan und darauf an, ob die Seiten offen bleiben. Kleine Überdachungen sind oft frei oder nur melde- bzw. anzeigepflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Meldung, Anzeige und Bewilligung?

Bei einer Meldung oder Mitteilung zeigen Sie das Vorhaben vor Baubeginn schriftlich bei der Gemeinde an (zum Beispiel Steiermark, Kärnten, Burgenland); die Einzelheiten unterscheiden sich je Bundesland. Bei einer Bauanzeige kann die Behörde das Vorhaben innerhalb einer Frist untersagen oder freigeben (zum Beispiel Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg). Eine Baubewilligung erteilt die Behörde in einem Bewilligungsverfahren.

Gilt ein Lamellendach als Überdachung oder als Beschattung?

In mehreren Bundesländern ist das nicht geregelt, zum Beispiel in Wien, Niederösterreich, Salzburg und Tirol. Fragen Sie vor der Bestellung bei Ihrer Baubehörde nach.

Was passiert, wenn ich ohne nötige Bewilligung baue?

Die Folgen unterscheiden sich je Bundesland. In Kärnten kann die Behörde zum Beispiel die Herstellung des rechtmäßigen Zustands anordnen, in Wien bei vorschriftswidrigen Flugdächern die Beseitigung. In Niederösterreich ist Bauen ohne rechtswirksame Bewilligung ausdrücklich eine Verwaltungsübertretung.

Wer ist zuständig?

Die Baubehörde Ihrer Gemeinde, meist der Bürgermeister oder Magistrat, in Wien die Baupolizei (MA 37). Klären Sie Ihr Vorhaben vor der Bestellung mit ihr. Rechtlich maßgeblich ist die vorgeschriebene Meldung, Anzeige oder der Bescheid.