Bewilligung / Kärnten
Terrassenüberdachung in Kärnten.
Terrassenüberdachungen und Pergolen bis 40 m² und 3,50 m Höhe sind mitteilungspflichtig, auch als Zubau. Für größere ist in der Regel eine Baubewilligung nötig.
- Gesetz
- Kärntner Bauordnung 1996 (K-BO 1996)
- Fassung
- letzte Novelle LGBl. Nr. 11/2026; § 7 in Kraft seit 21.02.2026
- Zuständig
- Baubehörde der Gemeinde (Bürgermeister bzw. Magistrat)
- Recherche
- 06.11.2026, geltende Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Was das Gesetz sagt
- Terrassenüberdachungen bis 40 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe sind mitteilungspflichtig, auch wenn sie als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt werden.§ 7 Abs. 1 lit. a Z 16 K-BO 1996
- Pergolen und andere Anlagen zur Gartengestaltung in Leichtbauweise bis 40 m² und 3,50 m Höhe sind ebenfalls mitteilungspflichtig.§ 7 Abs. 1 lit. a Z 15 K-BO 1996
- Die Mitteilung erfolgt schriftlich vor Baubeginn, mit Ort (Katastralgemeinde, Grundstücksnummer) und kurzer Beschreibung.§ 7 Abs. 4 K-BO 1996
- Auch mitteilungspflichtige Vorhaben müssen Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Sicherheit und die Kärntner Bauvorschriften einhalten. Sonst kann die Behörde den rechtmäßigen Zustand anordnen.§ 7 Abs. 3, § 36 Abs. 3 K-BO 1996
- Was über diese Grenzen hinausgeht, braucht in der Regel eine Baubewilligung.§ 6 K-BO 1996
- Überdeckte Terrassen, mindestens an zwei Seiten offen, dürfen bis 25 m² und 3,50 m Höhe in der Abstandsfläche liegen, wenn der Lichteinfall bestehender Gebäude nicht verschlechtert wird. Diese Grenze ist enger als die 40 m² der Mitteilungspflicht.§ 6 Abs. 2 lit. b Kärntner Bauvorschriften (K-BV)
- Legt der Bebauungsplan Abstände fest, gehen diese vor.§ 4 Abs. 2 K-BV
Nicht eindeutig geregelt
Diese Punkte klärt im Einzelfall die Baubehörde:
- Ob eine an drei Seiten verglaste Überdachung noch als Terrassenüberdachung oder bereits als Gebäude gilt (für Gebäude gilt § 7 Abs. 1 lit. a Z 1 mit 25 m²), ist offen.
- Wie die Höhe von 3,50 m gemessen wird, regelt § 7 nicht.
Häufige Fragen
Brauche ich in Kärnten eine Baubewilligung?
Terrassenüberdachungen bis 40 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe sind mitteilungspflichtig, auch als Zubau am Haus. Größere brauchen in der Regel eine Baubewilligung (§ 7 Abs. 1 lit. a Z 16 und § 6 K-BO 1996).
Wie läuft die Mitteilung ab?
Schriftlich vor Baubeginn, mit Katastralgemeinde, Grundstücksnummer und kurzer Beschreibung. Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan und die Kärntner Bauvorschriften gelten trotzdem (§ 7 Abs. 3 und 4 K-BO 1996).
Darf die Überdachung in den Abstand zur Grenze?
Überdeckte Terrassen, mindestens an zwei Seiten offen, dürfen bis 25 m² und 3,50 m Höhe in der Abstandsfläche liegen, wenn der Lichteinfall bestehender Gebäude nicht verschlechtert wird. Das ist enger als die 40 m² der Mitteilungspflicht (§ 6 Abs. 2 lit. b K-BV).
Weitere Quellen
Bebauungspläne und Verordnungen Ihrer Gemeinde können strengere Vorgaben machen. In einer Eigentumswohnung oder Mietwohnung brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung der Miteigentümer bzw. des Vermieters.
Was kostet eine Terrassenüberdachung in Kärnten?
Richtwerte aus unserem Kostenrechner für 5 × 3 m (15 m²) als Wandanbau, inklusive Montage. Der Rechner unterscheidet nicht nach Bundesland; regionale Unterschiede nennt der Fachbetrieb im Angebot.
| Bauart | Beispiel 5 × 3 m (15 m²) |
|---|---|
| Alu mit Glas | 6.700 € – 12.800 € |
| Alu mit Polycarbonat | 4.500 € – 8.300 € |
| Lamellendach / Pergola | 9.000 € – 14.300 € |
| Holz | 4.500 € – 6.800 € |
In schneereichen Lagen muss die Konstruktion für eine höhere Schneelast ausgelegt sein. Das kann den Preis erhöhen. Mehr dazu unter Schneelast.
Nicht enthalten sind Fundamente, Elektroanschluss, Abbruch und Gebühren für die Bewilligung. Alle Preisspannen