Bewilligung / Tirol

Terrassen­überdachung in Tirol.

Überdachungen für Terrassen bis 15 m² und Pergolen sind anzeigepflichtig. Ob größere Überdachungen eine Bewilligung brauchen, ist nicht eindeutig geregelt.

Bitte bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde bestätigen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Gesetz
Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022)
Fassung
letzte Novelle LGBl. Nr. 51/2026; § 28 in Kraft seit 07.07.2026
Zuständig
Baubehörde der Gemeinde (Bürgermeister bzw. Stadtmagistrat Innsbruck)
Recherche
06.11.2026, geltende Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Was das Gesetz sagt

  1. Die Errichtung, Aufstellung und Änderung von Flugdächern und Überdachungen für Terrassen bis 15 m² überdeckte Fläche ist anzeigepflichtig.§ 28 Abs. 2 lit. h TBO 2022
  2. Auch Terrassen, Pergolen und vergleichbare Anlagen sind anzeigepflichtig.§ 28 Abs. 2 lit. c TBO 2022
  3. Die Bauanzeige ist schriftlich mit Bauunterlagen einzubringen. Die Behörde hat zwei Monate Zeit. Stellt sie keine Bewilligungspflicht fest und untersagt sie nicht, darf gebaut werden.§ 30 Abs. 1 bis 4 TBO 2022
  4. Sonstige bauliche Anlagen brauchen eine Baubewilligung, wenn allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt werden.§ 28 Abs. 1 lit. f TBO 2022
  5. Pergolen und überdachte Terrassen dürfen in den Mindestabstand zur Grenze ragen, wenn sie auf der Grenzseite höchstens 2,80 m hoch sind. Überdachte Terrassen dort aber nur, wenn der Nachbar nachweislich zustimmt.§ 6 Abs. 4 lit. d TBO 2022
  6. Zu jedem Nachbarn muss mindestens die Hälfte der gemeinsamen Grenze von solchen Anlagen frei bleiben, außer der Nachbar stimmt zu. Dächer und Regenrinnen dürfen nur mit Zustimmung über die Grenze ragen.§ 6 Abs. 7 und 12 TBO 2022

Nicht eindeutig geregelt

Diese Punkte klärt im Einzelfall die Baubehörde:

  • Ob eine Terrassenüberdachung über 15 m² eine Anzeige oder eine Bewilligung braucht, lässt der Wortlaut offen. [QUELLE PRÜFEN]
  • Ob ein Lamellendach als „Überdachung für Terrassen“ (15 m²) oder als „Pergola und dergleichen“ (ohne Größengrenze) gilt, ist nicht geregelt. [QUELLE PRÜFEN]
  • In Schutzzonen gilt zusätzlich das Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021. [QUELLE PRÜFEN]

Bebauungspläne und Verordnungen Ihrer Gemeinde können strengere Vorgaben machen. In einer Eigentumswohnung oder Mietwohnung brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung der Miteigentümer bzw. des Vermieters. [ANWALT PRÜFEN]