Bewilligung / Tirol
Terrassenüberdachung in Tirol.
Überdachungen für Terrassen bis 15 m² und Pergolen sind anzeigepflichtig. Ob größere Überdachungen eine Bewilligung brauchen, ist nicht eindeutig geregelt.
Bitte bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde bestätigen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
- Gesetz
- Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022)
- Fassung
- letzte Novelle LGBl. Nr. 51/2026; § 28 in Kraft seit 07.07.2026
- Zuständig
- Baubehörde der Gemeinde (Bürgermeister bzw. Stadtmagistrat Innsbruck)
- Recherche
- 06.11.2026, geltende Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Was das Gesetz sagt
- Die Errichtung, Aufstellung und Änderung von Flugdächern und Überdachungen für Terrassen bis 15 m² überdeckte Fläche ist anzeigepflichtig.§ 28 Abs. 2 lit. h TBO 2022
- Auch Terrassen, Pergolen und vergleichbare Anlagen sind anzeigepflichtig.§ 28 Abs. 2 lit. c TBO 2022
- Die Bauanzeige ist schriftlich mit Bauunterlagen einzubringen. Die Behörde hat zwei Monate Zeit. Stellt sie keine Bewilligungspflicht fest und untersagt sie nicht, darf gebaut werden.§ 30 Abs. 1 bis 4 TBO 2022
- Sonstige bauliche Anlagen brauchen eine Baubewilligung, wenn allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt werden.§ 28 Abs. 1 lit. f TBO 2022
- Pergolen und überdachte Terrassen dürfen in den Mindestabstand zur Grenze ragen, wenn sie auf der Grenzseite höchstens 2,80 m hoch sind. Überdachte Terrassen dort aber nur, wenn der Nachbar nachweislich zustimmt.§ 6 Abs. 4 lit. d TBO 2022
- Zu jedem Nachbarn muss mindestens die Hälfte der gemeinsamen Grenze von solchen Anlagen frei bleiben, außer der Nachbar stimmt zu. Dächer und Regenrinnen dürfen nur mit Zustimmung über die Grenze ragen.§ 6 Abs. 7 und 12 TBO 2022
Nicht eindeutig geregelt
Diese Punkte klärt im Einzelfall die Baubehörde:
- Ob eine Terrassenüberdachung über 15 m² eine Anzeige oder eine Bewilligung braucht, lässt der Wortlaut offen. [QUELLE PRÜFEN]
- Ob ein Lamellendach als „Überdachung für Terrassen“ (15 m²) oder als „Pergola und dergleichen“ (ohne Größengrenze) gilt, ist nicht geregelt. [QUELLE PRÜFEN]
- In Schutzzonen gilt zusätzlich das Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021. [QUELLE PRÜFEN]
Bebauungspläne und Verordnungen Ihrer Gemeinde können strengere Vorgaben machen. In einer Eigentumswohnung oder Mietwohnung brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung der Miteigentümer bzw. des Vermieters. [ANWALT PRÜFEN]