Bewilligung / Burgenland

Terrassen­überdachung in Burgenland.

Freistehende Bauten bis 20 m² sind 14 Tage vor Baubeginn mitzuteilen. Für angebaute Überdachungen nennt das Gesetz keine Grenze; im Zweifel stellt die Baubehörde fest, ob ein geringfügiges Vorhaben vorliegt.

Bitte bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde bestätigen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Gesetz
Burgenländisches Baugesetz 1997 (Bgld. BauG)
Fassung
letzte Novelle LGBl. Nr. 51/2026; § 16 idF LGBl. Nr. 29/2019
Zuständig
Baubehörde der Gemeinde (Bürgermeister)
Recherche
06.11.2026, geltende Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Was das Gesetz sagt

  1. Das Gesetz unterscheidet geringfügige Bauvorhaben (Mitteilung) und bewilligungspflichtige Bauvorhaben.§ 15 Bgld. BauG
  2. Geringfügige Vorhaben brauchen kein Bauverfahren, sind aber spätestens 14 Tage vor Baubeginn schriftlich mit Unterlagen mitzuteilen.§ 16 Abs. 1 Bgld. BauG
  3. Als geringfügig gelten unter anderem freistehende Bauten und Gebäude im Bauland und in „Grünfläche-Hausgärten“ bis 20 m² Brutto-Grundfläche.§ 16 Abs. 3 Z 3 Bgld. BauG
  4. Im Zweifel stellt die Baubehörde schriftlich fest, ob ein geringfügiges Vorhaben vorliegt. Nachbarn können das bis vier Wochen nach Baubeginn verlangen, außer sie haben zugestimmt.§ 16 Abs. 2 Bgld. BauG
  5. Alle anderen Vorhaben brauchen eine Baubewilligung. Liegen die Zustimmungen der Nachbarn im Umkreis von 15 m bei, gilt für die Erteilung eine Frist von acht Wochen.§ 17 Abs. 1, 2 und 4 Bgld. BauG
  6. Nicht überdachte Pergolen sowie Markisen und Außenjalousien fallen nicht unter das Baugesetz.§ 1 Abs. 2 Z 15 und 17 Bgld. BauG
  7. Bauvorhaben dürfen das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigen.§ 3 Z 4 Bgld. BauG

Nicht eindeutig geregelt

Diese Punkte klärt im Einzelfall die Baubehörde:

  • Für an das Haus angebaute Überdachungen gibt es keine eigene Ziffer und keine Größengrenze. Ob sie geringfügig sind, entscheidet im Einzelfall die Baubehörde. [QUELLE PRÜFEN]
  • Ob ein Lamellendach unter „Markisen und Außenjalousien“ fällt, ist nicht geregelt. [QUELLE PRÜFEN]
  • Ob untergeordnete Bauten bis 3 m Außenwandhöhe in der Abstandsfläche (§ 5 Abs. 2) auch Terrassenüberdachungen umfassen, ist nicht geregelt. [QUELLE PRÜFEN]

Bebauungspläne und Verordnungen Ihrer Gemeinde können strengere Vorgaben machen. In einer Eigentumswohnung oder Mietwohnung brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung der Miteigentümer bzw. des Vermieters. [ANWALT PRÜFEN]