Bewilligung / Burgenland
Terrassenüberdachung in Burgenland.
Freistehende Bauten bis 20 m² sind 14 Tage vor Baubeginn mitzuteilen. Für angebaute Überdachungen nennt das Gesetz keine Grenze; im Zweifel stellt die Baubehörde fest, ob ein geringfügiges Vorhaben vorliegt.
Bitte bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde bestätigen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
- Gesetz
- Burgenländisches Baugesetz 1997 (Bgld. BauG)
- Fassung
- letzte Novelle LGBl. Nr. 51/2026; § 16 idF LGBl. Nr. 29/2019
- Zuständig
- Baubehörde der Gemeinde (Bürgermeister)
- Recherche
- 06.11.2026, geltende Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Was das Gesetz sagt
- Das Gesetz unterscheidet geringfügige Bauvorhaben (Mitteilung) und bewilligungspflichtige Bauvorhaben.§ 15 Bgld. BauG
- Geringfügige Vorhaben brauchen kein Bauverfahren, sind aber spätestens 14 Tage vor Baubeginn schriftlich mit Unterlagen mitzuteilen.§ 16 Abs. 1 Bgld. BauG
- Als geringfügig gelten unter anderem freistehende Bauten und Gebäude im Bauland und in „Grünfläche-Hausgärten“ bis 20 m² Brutto-Grundfläche.§ 16 Abs. 3 Z 3 Bgld. BauG
- Im Zweifel stellt die Baubehörde schriftlich fest, ob ein geringfügiges Vorhaben vorliegt. Nachbarn können das bis vier Wochen nach Baubeginn verlangen, außer sie haben zugestimmt.§ 16 Abs. 2 Bgld. BauG
- Alle anderen Vorhaben brauchen eine Baubewilligung. Liegen die Zustimmungen der Nachbarn im Umkreis von 15 m bei, gilt für die Erteilung eine Frist von acht Wochen.§ 17 Abs. 1, 2 und 4 Bgld. BauG
- Nicht überdachte Pergolen sowie Markisen und Außenjalousien fallen nicht unter das Baugesetz.§ 1 Abs. 2 Z 15 und 17 Bgld. BauG
- Bauvorhaben dürfen das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigen.§ 3 Z 4 Bgld. BauG
Nicht eindeutig geregelt
Diese Punkte klärt im Einzelfall die Baubehörde:
- Für an das Haus angebaute Überdachungen gibt es keine eigene Ziffer und keine Größengrenze. Ob sie geringfügig sind, entscheidet im Einzelfall die Baubehörde. [QUELLE PRÜFEN]
- Ob ein Lamellendach unter „Markisen und Außenjalousien“ fällt, ist nicht geregelt. [QUELLE PRÜFEN]
- Ob untergeordnete Bauten bis 3 m Außenwandhöhe in der Abstandsfläche (§ 5 Abs. 2) auch Terrassenüberdachungen umfassen, ist nicht geregelt. [QUELLE PRÜFEN]
Bebauungspläne und Verordnungen Ihrer Gemeinde können strengere Vorgaben machen. In einer Eigentumswohnung oder Mietwohnung brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung der Miteigentümer bzw. des Vermieters. [ANWALT PRÜFEN]