Bewilligung / Wien
Terrassenüberdachung in Wien.
Offene Überdachungen können als Flugdach gelten. Bis 25 m² und 2,50 m Höhe frei, außer in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre; größere brauchen grundsätzlich eine Baubewilligung.
Bitte bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde bestätigen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
- Gesetz
- Bauordnung für Wien (BO für Wien)
- Fassung
- letzte Novelle LGBl. Nr. 28/2026; § 62a idF LGBl. Nr. 25/2026
- Zuständig
- Baupolizei der Stadt Wien (MA 37)
- Recherche
- 06.11.2026, geltende Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Was das Gesetz sagt
- Eine offene Überdachung heißt in der Bauordnung „Flugdach“. Flugdächer mit höchstens 25 m² bebauter Fläche und höchstens 2,50 m Höhe auf unmittelbar bebaubaren Flächen brauchen weder Baubewilligung noch Bauanzeige.§ 62a Abs. 1 Z 13 BO für Wien
- Das gilt nicht in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre. Dort ist auch ein kleines Flugdach nicht frei.§ 62a Abs. 1 Z 13 BO für Wien; MA 37, Richtlinie 2020
- Flugdächer über 25 m² oder über 2,50 m Höhe gelten als Gebäude und brauchen eine Baubewilligung.§ 60 Abs. 1 lit. a BO für Wien
- Auch freie Flugdächer müssen die Bauvorschriften und den Bebauungsplan einhalten. Sonst kann ihre Beseitigung angeordnet werden.§ 62a Abs. 3 BO für Wien
- Flugdächer jeder Größe zählen wie Nebengebäude: Alle zusammen dürfen höchstens ein Zehntel des Bauplatzes bedecken. Im Vorgarten und auf Abstandsflächen sind sie grundsätzlich nicht zulässig (Ausnahmen in Abs. 4).§ 82 Abs. 2 bis 6 BO für Wien
- Wird eine Fläche zu mehr als der Hälfte des Umfangs von Wänden umschlossen und ist sie überdacht, liegt ein Raum vor. Eine seitlich geschlossene Überdachung ist dann kein offenes Flugdach mehr.§ 60 Abs. 1 lit. a BO für Wien
- Markisen und ähnliche Beschattungen sind außerhalb von Schutzzonen und Bausperren frei.§ 62a Abs. 1 Z 33 BO für Wien
Nicht eindeutig geregelt
Diese Punkte klärt im Einzelfall die Baubehörde:
- Ob ein Lamellendach als Flugdach (25 m²) oder als Beschattung wie eine Markise gilt, regelt das Gesetz nicht. [QUELLE PRÜFEN]
- Ob eine an der Hauswand befestigte Überdachung ein eigenes Flugdach oder ein Zubau zum Wohnhaus ist, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. [QUELLE PRÜFEN]
- In Kleingärten gilt das Wiener Kleingartengesetz 1996 mit eigenen Regeln. [QUELLE PRÜFEN]
Weitere Quellen
Bebauungspläne und Verordnungen Ihrer Gemeinde können strengere Vorgaben machen. In einer Eigentumswohnung oder Mietwohnung brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung der Miteigentümer bzw. des Vermieters. [ANWALT PRÜFEN]