Bewilligung / Steiermark

Terrassen­überdachung in Steiermark.

Schutzdächer (Flugdächer) und Pergolen bis 40 m² sind meldepflichtig, auch als Zubau am Haus. Größere Schutzdächer: vereinfachtes Bewilligungsverfahren.

Bitte bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde bestätigen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Gesetz
Steiermärkisches Baugesetz (Stmk. BauG)
Fassung
letzte Novelle LGBl. Nr. 20/2026
Zuständig
Baubehörde der Gemeinde (Bürgermeister bzw. Magistrat Graz)
Recherche
06.11.2026, geltende Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Was das Gesetz sagt

  1. Schutzdächer (Flugdächer) mit insgesamt höchstens 40 m² überdeckter Fläche sind meldepflichtig, auch als Zubau zu einem Gebäude. Bewirken seitliche Umschließungen Gebäudeeigenschaft, gilt diese Bestimmung nicht.§ 21 Abs. 1 Z 2 lit. b Stmk. BauG
  2. Pergolen bis 40 m² bebauter Fläche sind meldepflichtig.§ 21 Abs. 1 Z 2 lit. f Stmk. BauG
  3. Die Meldung erfolgt schriftlich an die Gemeinde vor Baubeginn: Grundstücksnummer, Lage am Grundstück, kurze Beschreibung. Bau- und Raumordnungsvorschriften und Abstände müssen trotzdem eingehalten werden.§ 21 Abs. 3 und 4 Stmk. BauG
  4. Schutzdächer über 40 m² brauchen eine Baubewilligung im vereinfachten Verfahren, auch als Zubau.§ 20 Z 2 lit. c Stmk. BauG
  5. Ist die Überdachung allseits oder überwiegend umschlossen, ist sie ein Gebäude. Dann gilt die Meldepflicht nicht mehr.§ 4 Z 29 Stmk. BauG
  6. Im Freiland sind Flugdächer bis insgesamt 40 m² nur direkt anschließend an ein rechtmäßig bestehendes Wohngebäude zulässig.§ 33 Abs. 5 Z 7 StROG 2010
  7. In Ortsbild-Schutzgebieten brauchen Änderungen der äußeren Gestaltung eine Bewilligung; einzureichen sind auch Lichtbilder.§ 3 Abs. 2 und 5 Ortsbildgesetz 1977

Nicht eindeutig geregelt

Diese Punkte klärt im Einzelfall die Baubehörde:

  • Welche Abstandsregel für offene Schutzdächer gilt, steht nicht ausdrücklich im Gesetz (§ 13 spricht von Gebäuden). [QUELLE PRÜFEN]
  • Pergolen über 40 m² sind weder in § 20 noch in § 21 genannt und brauchen daher vermutlich eine Baubewilligung. [QUELLE PRÜFEN]
  • In der Schutzzone von Graz gilt zusätzlich das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008. [QUELLE PRÜFEN]

Weitere Quellen

Bebauungspläne und Verordnungen Ihrer Gemeinde können strengere Vorgaben machen. In einer Eigentumswohnung oder Mietwohnung brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung der Miteigentümer bzw. des Vermieters. [ANWALT PRÜFEN]